Expertinnen und Experten empfehlen, das Baby für rund sechs Monate ausschließlich zu stillen. Wenn nicht oder nur teilweise gestillt wird, sollte auf Säuglingsanfangsnahrung zurückgegriffen werden. Sie entspricht als einziges verarbeitetes Nahrungsmittel den Ernährungsanforderungen ab der Geburt. Ihre Zusammensetzung ist in der EU gesetzlich geregelt. Säuglingsanfangsnahrung ist im Handel benannt als „Pre-“ oder „1“-Nahrung.
Beim Kauf soll eine Säuglingsanfangsnahrung bevorzugt werden, die
- nur Laktose enthält,
- einen niedrigen Proteingehalt aufweist (1,08 - 1,75 g/100 ml − dies gilt für Säuglingsanfangsnahrung hergestellt aus Kuhmilch- und Ziegenmilcheiweiß) sowie
- beide langkettigen Fettsäuren Docosahexaensäure (DHA) und Arachidonsäure (ARA) zugegeben hat.
Wenn Eltern nach Einführung der Beikost auf eine Folgenahrung umsteigen möchten, soll eine Folgenahrung bevorzugt werden,
- mit niedrigem Proteingehalt (0,96 - 1,54 g/100 ml − dies gilt für Folgenahrung hergestellt aus Kuhmilch- und Ziegenmilcheiweiß) und
- die nur Laktose enthält.
Sie sind jedoch nicht zwingend notwendig, da Säuglingsanfangsnahrungen im gesamten Säuglingsalter eingesetzt werden können.
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